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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - L 25 AS 1135/16 B PKH   

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https://dejure.org/2016,13734
LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - L 25 AS 1135/16 B PKH (https://dejure.org/2016,13734)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.06.2016 - L 25 AS 1135/16 B PKH (https://dejure.org/2016,13734)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - L 25 AS 1135/16 B PKH (https://dejure.org/2016,13734)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 11 SGB 2, § 12 SGB 2, § 37 SGB 2, § 73a SGG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag - Auslegung eines Antrages - Abfindung - Anrechnung als Einkommen oder Vermögen - Verteilzeitraum - Überwindung der Hilfebedürftigkeit für mindestens einen Monat - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsicherungsleistungen; Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Beratungspflicht; Einmalige Einnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 11; SGB II § 12; SGB II § 37; SGG § 73a
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag - Auslegung eines Antrages - Abfindung - Anrechnung als Einkommen oder Vermögen - Verteilzeitraum - Überwindung der Hilfebedürftigkeit für mindestens einen Monat - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - ...

  • rechtsportal.de

    SGB II §§ 11 ff.
    Grundsicherungsleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 22/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - frühzeitiger Antrag auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - L 25 AS 1135/16
    Zwar dürften die Erklärungen der Kläger in ihrem Antrag auf Bewilligung von Leistungen vom 8. Mai 2015 recht eindeutig so auszulegen sein, dass sie Leistungen erst ab dem 1. Juli 2015 geltend machen wollten (vgl. zur Auslegung eines Antrags nach dem SGB II nur Bundessozialgericht , Urteil vom 22. April 2015 - B 4 AS 22/14 R - juris).

    Der Senat verkennt in diesem Zusammenhang zwar nicht, dass nach der Rechtsprechung des BSG die nachträgliche Beschränkung des einmal gestellten Antrags, wenn dadurch die materiell-rechtlichen Leistungsvoraussetzungen innerhalb des Antragsmonats zugunsten des Antragstellers verändert werden sollen, nicht der rechtlich zulässigen Disposition des Antragstellers unterfällt (Urteil vom 24. April 2015 - B 4 AS 22/14 R - juris).

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - L 25 AS 1135/16
    Denn nach der Rechtsprechung des BSG begrenzt auch die erneute Antragstellung - hier zum 1. Mai 2015 - den so genannten Verteilzeitraum für eine einmalige Einnahme nicht (vgl. BSG, Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 29/07 R - juris).
  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 63/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - L 25 AS 1135/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG kann die Verletzung von Pflichten, die dem Sozialleistungsträger gegenüber den Leistungsberechtigten aus dem Sozialrechtsverhältnis obliegen, für Leistungsberechtigte einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch begründen (vgl. hierzu und zum Folgenden nur BSG, a. a. O.; vgl. auch BSG, Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 63/06 R - juris).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - L 25 AS 1135/16
    In der Folge dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überzogen werden, weil das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bietet, sondern ihn erst zugänglich macht (ständige Rechtsprechung, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6. Mai 2009 - 1 BvR 439/08 - zitiert nach juris - vom 14. März 2003 - 1 BvR 1998/02 - in NJW 2003, 2976; vom 7. April 2000 - 1 BvR 81/00 - in NJW 2000, 1936).
  • BVerfG, 06.05.2009 - 1 BvR 439/08

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - L 25 AS 1135/16
    In der Folge dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überzogen werden, weil das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bietet, sondern ihn erst zugänglich macht (ständige Rechtsprechung, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6. Mai 2009 - 1 BvR 439/08 - zitiert nach juris - vom 14. März 2003 - 1 BvR 1998/02 - in NJW 2003, 2976; vom 7. April 2000 - 1 BvR 81/00 - in NJW 2000, 1936).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - L 25 AS 1135/16
    In der Folge dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überzogen werden, weil das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bietet, sondern ihn erst zugänglich macht (ständige Rechtsprechung, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6. Mai 2009 - 1 BvR 439/08 - zitiert nach juris - vom 14. März 2003 - 1 BvR 1998/02 - in NJW 2003, 2976; vom 7. April 2000 - 1 BvR 81/00 - in NJW 2000, 1936).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - L 18 AS 2726/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Zulässigkeit der mündlichen Antragstellung bei

    Im Hinblick darauf, dass vorliegend nach der gebotenen Auslegung des Leistungsbegehrens des Klägers am 28. Mai 2013 ein Alg II-Antrag erst im Juni 2013 gestellt worden war, kommt es für den Senat weder auf die vom Beklagten aufgeworfene Frage nach der (Un-)Zulässigkeit einer nachträglichen Beschränkung bzw. Rücknahme eines Alg-Antrags an (vgl. dazu ausführlich BayLSG, Urteil vom 27. Februar 2014 - L 7 AS 642/12 -, juris Rn. 2ff.; ferner nachgehend BSG, Urteil vom 24. April 2015 - B 4 AS 22/14 R -, juris Rn. 21 ff. zur Unzulässigkeit einer nachträglichen Beschränkung des einmal gestellten Antrags, wenn dadurch die materiell-rechtlichen Voraussetzungen innerhalb des Antragsmonats zugunsten des Antragstellers verändert werden sollen) noch bedarf es einer Entscheidung dazu, ob und in welchem Umfang dem Beklagten eine Beratungspflicht zur Verschiebung des Antragszeitpunktes im Sinne einer "Leistungsoptimierung" oblegen hatte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Juni 2016 - L 25 AS 1135/16 B PKH -, juris; Valgolio, in Hauck/Noftz, SGB, 02/17, § 37 SGB II, Rn. 50).
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